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Cupcakes auf Märkten verkaufen?

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Frage

Ich würde mich gerne mit einem Foodtruck selbständig machen. Hier würde ich gerne Cupcakes verkaufen. Ich bin jedoch keine gelernte Konditorin. Ich habe schon gelesen, dass hier das Ganze dann unter das Reisegewerbe fällt und nicht unter die Handwerksverordnung. Nun zu meiner Frage: Ich würde vorab meine Cupcakes gerne auf Märkten noch ohne Foodtruck testen - also nur mit einem Stand. Geht dies ohne Konditorenausbildung?

Antwort

Wenn Sie Ihre Waren auf Wochen- oder Jahrmärkten anbieten möchten, müssten Sie ein sog. Marktgewerbe anmelden. Eine entsprechende Anmeldung können Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde vornehmen. Ein Marktgewerbe unterliegt ebenso nicht den Regelungen der HwO (Handwerksordnung) wie das Reisegewerbe. Somit ist keine Registrierung bei der Handwerkskammer und auch keine Pflicht zum Nachweis einer Qualifikation (abgeschlossene Meister- oder Gesellenprüfung) notwendig.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
www.hwk-duesseldorf.de
Juli 2019

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