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Café eröffnen: erste Schritte?

Frage

Ich möchte mich selbständig machen, indem ich ein Café eröffne. Im Café möchte ich verkaufen: Kuchen, Gebäck, Salat und einmal die Woche ein Frühstücksbuffet anbieten, also kein Restaurant - sondern wirklich nur für den kleinen Hunger. Getränke möchte ich nur alkoholfreie und die üblichen heißen Getränke, Kaffee, Cappuccino etc. verkaufen. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung gemacht. Welche Voraussetzungen muss ich bringen, wo muss ich mich melden, wenn ich ein Café eröffnen will? Wie ist die Vorgehensweise hierzu? Gibt es Hilfe vom Staat?

Antwort

Ich empfehle Ihnen eine Gründungsberatung bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer, um zu klären, was Sie bei der Eröffnung eines Cafés z.B. hinsichtlich der Anmeldung bei Gewerbeamt oder auch der Hygienevorschriften beachten sollten. Als Existenzgründer kann man verschiedene Förderprogramme nutzen. Wichtig ist es zu wissen, für was man eine Förderung gesucht wird. Benötigen Sie beispielsweise eine Unterstützung zur Finanzierung der Geschäftsausstattung, so kann ich Ihnen zwei Förderprogramme empfehlen.

Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit den ERP-Gründerkredit -StartGeld als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Neben dem Bund fördern die einzelnen Bundesländer Existenzgründer durch eigene Förderprogramme. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2014

Tipps der Redaktion:

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