Alkoholische Getränke liefern: Lizenz? Jugendschutz?
Frage
Zwei Freunde und ich planen eine GbR für einen Lieferdienst alkoholischer Getränke. Also kein Einkaufsladenin diesem Sinne, sondern ein richtiger Lieferdienst. Jetzt habe ich ein paar Fragen:
- Wie sieht die rechtliche Lage aus? Müssen wir eine Ausschanklizenz bekommen?
- Ist es möglich Alkohol zu verkaufen/liefern nach 22 Uhr am Wochenende in Baden-Württemberg?
- Um das Thema Alkohol an Jugendliche richtig abzuwickeln, haben wir uns überlegt, dass sich Kunden bei uns registrieren müssen mit Ihrem Personalausweis bzw. bei Lieferung eine Person über 18 sich ausweisen muss und unterschreiben muss "Ware an Ü18 erhalten" oder so ähnlich. Wäre dies ausreichend?
- Wir müssten uns dann als Händler eintragen - nicht wahr? Wie läuft das ab?
Antwort
Ihr Thema ist recht komplex und es gibt diverse Auflagen, die Sie beachten sollten. Zunächst empfehle ich Ihnen definitiv die Kontaktaufnahme zur dehoga - dem Hotel und Gaststättenverband. Hier können Sie sämtliche Informationen bekommen, die mit dem Thema Ausschankgenehmigung und der Weitergabe von alkoholischen Getränken zu tun hat. Die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 bzw. bei Spirituosen und Tabak unter 18 Jahre ist definitiv nicht gestattet. Ich denke, eine Ausweisprüfung wie bei einem klassischen Laden könnte hier eine Lösung sein. Also, dass Sie bei der Bestellung schon auf diesen Sachstand hinweisen und vor Ort die Ausweiskontrolle vornehmen. Ein wirklicher Ausschank im Sinne des Ausschankgesetzes findet ja nicht statt. Verkauf und Konsumieren sind hier definitiv zwei verschiedene Paar Schuhe. Von daher sehe ich die Altersprüfung als vorrangiges Thema. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Tätigkeit anmelden. Dabei handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Hier können Sie auch Informationen beim örtlichen Gewerbeamt einholen. Um sich wirklich abzusichern, sollten Sie eventuell darüber hinaus juristischen Rat einholen.
Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Felix Thönnessen
thoennessenpartner
Februar 2014
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