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„artist-run-space“ eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Mein Vorhaben ist es, im Herbst einen „artist-run-space“ zu eröffnen (nur ca.30 qm), der es auch anderen Kunst- und Kulturschaffenden ermöglichen soll (günstig) auszustellen, zu verkaufen oder zu veranstalten. Leider scheint diese Form bei den meisten Gründerportalen nicht beleuchtet. Dennoch möchte ich mich gerne darüber informieren, welche Schritte dafür nötig sind, welche Punkte notwendiger Weise beachtet und welche Hilfe dafür beantragt werden kann/bzw. muss.

Antwort

Bzgl. Ihres Vorhaben „artist-run-space“ sollten Sie einige Punkte beachten:

  1. Räumlichkeiten/Vermietung: Mit dem Gewerbeamt/Bauamt müssen Sie klären, ob eine Nutzung der gewünschten Räume für Ihr Vorhaben möglich ist. Ggf. müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen, der wiederum an bestimmte Auflagen gekoppelt sein kann (Parkplätze, Toiletten, etc.). Ich würde Ihnen empfehlen, die Nutzung/ Ihr Vorhaben mit einem zuständigen Mitarbeiter des Gewerbeamtes zu besprechen. Falls Sie noch keine Räumlichkeiten haben, können Sie einem Immobilienmakler die entsprechenden Rahmenbedingungen für geeignete Räumlichkeiten an die Hand geben. Des Weiteren muss vorab mit dem potentiellen Vermieter besprochen werden, ob eine Untervermietung an Dritte gestattet wird (und wenn ja - zu welchem Zweck - eine wöchentliche Eröffnungsfeier mit DJ/ „Livekunst“ ist etwas anderes als eine dreimonatige Ausstellung von Skulpturen). Vor allen bei angeschlossenen Wohneinheiten müssen Sie Ruhezeiten etc. berücksichtigen. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, die Raumnutzung, Mietpreise, Zahlungstermine, Haftung bei Schäden etc. vertraglich sowohl gegenüber dem Vermieter wie auch gegenüber den Untermietern zu regeln. Entsprechende Verträge würde ich von einem Fachanwalt für Mietrecht erstellen lassen. Dabei entstehen zwar zunächst Kosten, allerdings erspart Ihnen das ggf. viel Ärger.
  2. Steuern: Aus steuerlicher Sicht ist zu beachten, dass bei einer Überschreitung der Grenze von 3 % für „Hilfsgeschäfte“ Ihre freiberufliche Tätigkeit nach der Abfärbetheorie als „gewerblich“ eingestuft wird. In diesem Falle müssten Sie ein Gewerbe anmelden und folglich Gewerbesteuer entrichten. Diesen Punkt sollten Sie dringend mit einem Steuerberater klären.
  3. Geschäftsmodell: Die Wahl der Räumlichkeiten und die Gestaltung Ihres Geschäftsmodelles hängen nicht nur von rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ab, sondern vor allem auch von der Wirtschaftlichkeit. Günstige Mietpreise für Künstler sind grundsätzlich gut, aber nur so lange Ihnen hierdurch keine Verluste entstehen! Sollte es sich um ein Non-Profit-Geschäft handeln, können Sie sich an Ihr regionales Bildungswerk oder den BBK (www.bbk-bundesverband.de) wenden, ob ggf. die Möglichkeit einer Mietsubvention zum Begleichen möglicher Mietverluste besteht.
    Entscheidend ist auch, wie Sie Besucher in die Räume bekommen (je besser die Frequentierung desto beliebter werden Ihre Räume bei Künstlern sein). Bei einer guten/sehr guten Lage werden die Mietpreise vergleichsweise hoch sein. In einer zweit- oder drittklassigen Lage müssen Sie/ die Künstlerinnen und Künstler Besucher vor allem durch zusätzliche Marketingmaßnahmen (Flyer, Plakate, Website,...) gewinnen. Ggf. besteht hier die Möglichkeit „1a-Lagen“ günstig als Zwischenmieter (bei einem Mieterwechsel) für einige Monate vom Eigentümer überlassen zu bekommen. Sprechen Sie am besten mit ortsansässigen Immobilienmaklern, die den Markt kennen und Ihnen eine Preisvorstellung geben können. Machen Sie eine kleine Marktstudie und finden Sie heraus, was vergleichbare Räumlichkeiten für Künstler kosten, was Künstler bezahlen (würden/können) und wie viele der Befragten tatsächlich Ihren „artist-run-space“ buchen würden. Vor Abschluss eines Mietvertrags sollten Sie bereits für die ersten Monate ausgebucht sein. Sehr schlecht wäre, wenn Sie z.B. einen einjährigen Mietvertrag unterschrieben haben, jedoch nur für sieben oder acht Monate einen Untermieter finden. Hier kommen Sie (vor allem bei günstigen Untermieten für die Künstlerinnen und Künstler) sehr schnell „in den roten Zahlen“! Beachten Sie bei der Finanzplanung/Kalkulation der Untermiete auch zusätzliche Kostenpositionen. Dazu zählen u.a. Steuerberatungskosten, Rechtskosten (Verträge), Versicherungen, Beiträge, Mietnebenkosten (ggf. Umlage auf Künstler), Werbekosten, ....

Ich empfehle Ihnen, alle oben aufgeführten Punkte detailliert im Rahmen eines Business-Planes zu klären. Hierfür können Sie sich (ggf. kostenlos) von einem Fachexperten beraten zu lassen. Als erste Anlaufstelle sollten Sie sich hier an Ihre regionale IHK wenden, die entweder selbst mit entsprechendem Know-How weiterhelfen kann, oder Ihnen ggf. einen passenden Berater empfiehlt. Zudem können Sie sich dort über Fördermöglichkeiten (abhängig von Ihrer persönlichen Situation sowie von Ihrem Standort) informieren.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
August 2016

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