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Yoga-Studio eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein Yoga-Studio eröffnen. Benötige ich eine bestimmte Lizenz von einer bestimmten Institution? Was ich bisher herausgefunden habe besagt, dass das Berufsbild nicht offiziell anerkannt ist und somit Lizenzen/Ausbildungen vom BDY, Yoga Alliance etc. zwar vergeben werden, aber nicht zwingend notwendig sind. Es können auch andere Organisationen sein.

Antwort

Sie benötigen nicht zwingend eine Lizenz, um ein Yoga-Studio zu eröffnen.

Je nach Marktlage kann jedoch ein Zertifikat sinnvoll sein, vor allem immer dann, wenn dieses unter Yogaschülern sehr bekannt ist und es sodann ein entscheidendes Auswahlkriterium darstellt:
http://www.yogaallianceeurope.net/Yoga-Alliance-Certification.html
Solange das nicht der Fall ist, kommt der Zertifizierung weniger Bedeutung zu.

Wenn Sie vor allem im Bereich der Prävention tätig werden wollen, fordern die Gesetzlichen Krankenkassen jedoch bestimmte Qualifikationen der Lehrenden und eine spezifische Yoga-Ausrichtung, siehe ab Seite 64:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2015

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