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Workshops zu Naturkosmetik anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Meine Frau und ich wollen einen Workshop anbieten, in denen die Teilnehmer lernen, Naturkosmetik selber herzustellen. Wir sind in der Phase, den Business Plan zu erstellen. Da meine Frau Apothekerin ist und wir kein Risiko eingehen wollen hinsichtlich ihrer Approbation, ist meine Frage: Welche Formulare sind zu beachten und kann meine Frau in diesem Bereich gegen Entgelt beraten?

Antwort

Grundsätzlich spricht zunächst u.E. nichts dagegen, dass Sie und Ihre Frau Workshops - mal ganz unabhängig vom Inhalt - gegen Entgelt anbieten, sofern diese nicht als Aus- oder Weiterbildung gedacht sind, sondern als reine Wissensvermittlung. Dafür müssen keine speziellen persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Alles, was Sie dafür brauchen, ist eine Gewerbeanmeldung, da nach § 14 (1) Gewerbeordnung (GewO) für jede gewerbliche Tätigkeit eine Anmeldepflicht besteht.

Die Voraussetzungen, die Sie zum Anbieten von Workshops insbesondere im Zusammenhang mit der Herstellung von Kosmetika erfüllen müssen, sind wiederum ein sehr spezielles Thema:

Die von Ihnen zu erfüllenden Anforderungen sind stark abhängig von Ihrem genauen Portfolio und dem für Ihren gewünschten Standort zuständigen Veterinäramt! Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, liegen viele Parameter im Ermessen der Behörde. Bitte wenden Sie sich deshalb direkt an das für Sie zuständige Bezirksamt. Für den geplanten Standort in Berlin finden Sie online die relevanten Kontaktdaten.

Mit dem Veterinäramt ist abzuklären, inwieweit Sie folgende Anforderungen erfüllen müssen

  • die EU-Kosmetikverordnung
  • die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (GMP – Good Manufacturing Practice)
  • hygienische Bedingungen
  • eine Risiko-/Sicherheitsbewertung der Produkte/Rohstoffe
  • besondere Anforderungen an Räume, hier speziell die Küche und das Lager

Gerade im Bereich der Naturkosmetik gibt es regelmäßig Veränderungen, Aktualisierungen und vor allem leider auch Verbote und Einschränkungen.

Ob das geplante Vorhaben Einfluss auf die Approbation Ihrer Frau haben könnte, können Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales erfragen, die Sie im persönlichen Kontakt ganz individuell beraten.

Zudem raten wir Ihnen, eine geeignete Versicherung abschließen, damit Sie - z.B. für den Fall, dass Kunden allergisch auf die hergestellten Produkte reagieren - abgesichert sind. Hierzu empfehlen wir einen versierten Versicherungsmakler zu kontaktieren.

Außerdem sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt halten, was die steuerlichen Rahmenparameter und haftungsrechtlichen Aspekte angeht.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

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