Antwort
Gerade im aktuellen Camping-, Glamping- und Caravan-Trend finde ich den Ansatz Ihrer Idee zunächst gut.
Bzgl. der Rechtsformen möchte ich Sie auf die Seite des BMWi verweisen: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/inhalt.html
Hier erhalten Sie zahlreiche Informationen bzgl. steuerrechtlicher, haftungsrechtlicher und gestalterischer Möglichkeiten.
Die Frage ist, ob Ihr Geschäftsmodell hinsichtlich des notwendigen/erlaubten (Maximal)Umsatzes (17.500 Euro bzw. 50.000 Euro) grundsätzlich als Kleinunternehmer realisiert werden kann (http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html). Dies hängt u.a. davon ab, wie viel Umsatz Sie erwirtschaften müssen, um sämtliche Kosten zu decken (Miete, Buchhaltung, Reparatur- und Instandhaltung, Werkzeug) bzw. welchen Gewinn Sie erwirtschaften wollen, und kann somit an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Besprechen Sie Ihr Vorhaben in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater und ggf. auch mit einem Berater bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Achten Sie darauf, dass die Räumlichkeiten allen Anforderungen gerecht werden (Sicherheit, Hygiene, etc.). Für Rückfragen zu vorstehendem Punkt können Sie Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass vergleichbare Geschäftsmodelle u.a. am schlechten Umgang mit Anlagen- und Werkzeugen gescheitert sind und planen Sie hierfür ausreichend Rücklagen ein.
Hinsichtlich der Versicherungen sollten Sie sich Angebote von unterschiedlichen Versicherungsagenturen erstellen lassen. Damit erhalten Sie einen (im Normalfall kostenlosen) Überblick über mögliche Preise, Leistungen und Risiken.
Immer zu empfehlen ist ein guter Business Plan sowie das ein oder andere Telefonat mit Unternehmern die bereits ein vergleichbares Geschäftsmodell (an einem anderen Standort) etabliert haben. Hier erhalten Sie meist wertvolle Tipps und Erfahrungswerte.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2018
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