Navigation

Wellness- und Massage-Praxis: Rechtsform? Räume?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mit einer Freundin (sie ist eine ausgebildete Masseurin/Bademeisterin) eine Wellness-, Massage-Praxis gründen. Welche Unternehmensform wäre für uns geeignet/am günstigsten? Welche Art von Räumlichkeiten sollen wir nehmen (Gewerbe oder Wohnbüro)?

Antwort

Für Ihr Dienstleistungsangebot benötigen Sie stets Gewerberäumlichkeiten.

Da es jedoch auch Mischobjekte gibt, fragen Sie im Zweifel beim Bauamt, ob ein in Frage kommendes Objekt als Wohnraum und Gewerberaum, oder nur als Wohn- bzw. ausschließlich als Gewerberaum zur Verfügung steht.

Ob Sie in denselben Räumlichkeiten wohnen und arbeiten sollten oder nicht, hängt darüber hinaus jedoch auch von Ihren persönlichen Präferenzen und von Ihrer Marketingstrategie ab.

Bei Kleinstgründungen eignet sich in nahezu allen Fällen eine GbR als Gesellschaftsform - siehe www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben