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Wellness-Studio: welche Leistungen anbieten?

Frage

Mein Mann besitzt ein Friseurgeschäft und ist selbständig. Ich arbeite dort als Angestellte und bin eigentlich Physiotherapeutin. Nun wollen wir in separaten Räumen ein Wellness-Studio einrichten, in welchem ich dann die Leitung habe. Welche Leistungen kann ich dort für Privatzahler anbieten ohne kassenärztliche Zulassung?

Mir ist klar, dass das alles nur präventive Maßnahmen sein können, da ich es ohne ärztliche Anweisung mache. Kann ich aber trotzdem Lymphdrainagen, alle Arten von Massage, Triggerpoint-Behandlungen, Kinesiotaping, Craniosacrale Therapie, Wärmetherapien, Atemtherapie, Beckenbodentraining und Ausdauertraining im Sinne von Walking, Nordic Walking, Lauftraining und Entspannungskurse wie z.B. Qui Gong anbieten - alles im Sinne von gesundheitsvorbeugenden Behandlungen, wenn ich es auch als solches ausdrücklich anbiete?

Reicht es aus, wenn ich das ganze nur beim Gewerbeamt anmelde, was wir schon getan haben oder muss ich noch mehr machen oder beantragen und als was genau muss ich es beim Gewerbeamt anmelden, damit ich das gesamte Spektrum erfasse, denn wenn ich nur Wellness-Massagen eintragen lasse, weiß ich nicht genau, ob ich dann auch z.B. die Walkingkurse anbieten kann?

Antwort

Sie können sehr wohl als Physiotherapeutin mehr anbieten als "nur" präventive Leistungen. Wenn Sie sich mit Ihrer Urkunde und allen weiteren Fortbildungszertifikaten an Ihr Gesundheitsamt vor Ort wenden, können Sie nach Prüfung durch das Gesundheitsamt den Titel Heilpraktiker für Heilmittelerbringer tragen und somit auch ohne ärztliche Verordnung im Krankheitsfall tätig werden.

Sie können sämtliche Leistungen als Physiotherapeutin anbieten, die Sie gelernt haben.

Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich, weil Sie kein Gewerbe betreiben, sondern als Physiotherapeutin nach § 18 Einkommenssteuergesetz freiberuflich tätig sind.

Eine Anmeldung direkt beim Finanzamt reicht daher aus, ebenso wie die Anmeldung beim Gesundheitsamt unabhängig davon, ob Sie als HP für Heilmittelerbringer tätig werden wollen oder nur Wellness-Leistungen bieten.

Darüber hinaus ist die Praxis bei der Berufsgenossenschaft zu melden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2014

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