Frage
Mein Mann besitzt ein Friseurgeschäft und ist selbständig. Ich arbeite dort als Angestellte und bin eigentlich Physiotherapeutin. Nun wollen wir in separaten Räumen ein Wellness-Studio einrichten, in welchem ich dann die Leitung habe. Welche Leistungen kann ich dort für Privatzahler anbieten ohne kassenärztliche Zulassung?
Mir ist klar, dass das alles nur präventive Maßnahmen sein können, da ich es ohne ärztliche Anweisung mache. Kann ich aber trotzdem Lymphdrainagen, alle Arten von Massage, Triggerpoint-Behandlungen, Kinesiotaping, Craniosacrale Therapie, Wärmetherapien, Atemtherapie, Beckenbodentraining und Ausdauertraining im Sinne von Walking, Nordic Walking, Lauftraining und Entspannungskurse wie z.B. Qui Gong anbieten - alles im Sinne von gesundheitsvorbeugenden Behandlungen, wenn ich es auch als solches ausdrücklich anbiete?
Reicht es aus, wenn ich das ganze nur beim Gewerbeamt anmelde, was wir schon getan haben oder muss ich noch mehr machen oder beantragen und als was genau muss ich es beim Gewerbeamt anmelden, damit ich das gesamte Spektrum erfasse, denn wenn ich nur Wellness-Massagen eintragen lasse, weiß ich nicht genau, ob ich dann auch z.B. die Walkingkurse anbieten kann?