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Wellness-Massagen und Yoga: Anmeldung?

Frage

Ich werde im Herbst Oktober umziehen. Ich möchte im Winter beginnen Wellness-Massagen (evtl. als Hausbesuche) sowie Yogakurse (noch unklar bei welchem Träger) anzubieten und bin unsicher, was zu tun ist. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, ist diese auch anzumelden. Die Durchführung von Wellnessmassagen sowie Yogakursen stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, sodass Sie eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen sollten. Da Sie erst im Winter mit der selbständigen Tätigkeit beginnen möchten, reicht eine Anmeldung bei dem Gewerbeamt an dem Ort, wo Sie Ihr Unternehmen gründen.

Sie können auch gerne eine kostenfreie Erstberatung bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer in Anspruch nehmen. Bei den Formalitäten zur Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit kann Ihnen der „Einheitliche Ansprechpartner“ der Industrie- und Handelskammer behilflich sein.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch hilfreiche Informationen zur Selbständigkeit geben.

Bitte beachten Sie: Wer ein Unternehmen eröffnet (auch nebenberuflich), muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist ().

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 01 wenden.

Hilfreiche Informationen zur nebenberuflichen Selbständigkeit finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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