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Vermittlungsagentur für selbständige Handwerker: Lizenz?

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Frage

Ich überlege eine Vermittlungsagentur zu gründen für selbständige Handwerker. Ich vermittle diesen dann quasi Aufträge. Muss ich hierfür eine Lizenz beantragen? Sie sind nicht eingestellt bei mir.

Antwort

Solange die von Ihnen vermittelten Handwerker im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden abrechnen, benötigen Sie keinerlei Lizenz oder fallen auch nicht unter das sog. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ihr Geschäftsmodell beruht dann lediglich auf der Vermittlung von Geschäftskontakten, für die Sie dann entweder von dem vermittelten Handwerker oder von dem Auftraggeber eine Provision erhalten. Weitere Informationen unter https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
November 2017

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