Antwort
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen geplante Tätigkeit („Nachhilfe“) dahingehend zu verstehen ist, dass Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, Formulare auszufüllen, den Inhalt von Verträgen zu verstehen u.v.m.
Für diese Art der Tätigkeit benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss oder eine besondere Berufszulassung.
Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die Sie beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden müssen.
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
Februar 2020
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