Tiergestützte Therapie: Anmeldung? Praxisräume?
Frage
Ich bin nächstes Jahr fertig mit der Ausbildung zur Ergotherapeutin. Ich würde mich in naher Zukunft (voraussichtlich in zwei Jahren) gerne selbständig machen. Ich würde anfangs gerne ohne eine eigene Praxis arbeiten, sondern mit Alpakas eine tiergestützte Therapie durchführen. Wo müsste ich mich dann anmelden und was wäre zu beachten?
Meine zweite Frage ist, dass ich momentan die Gelegenheit hätte, ein Gartengrundstück nahe meines Wohnsitzes zu erwerben, auf dem ein großer Bungalow steht. Ist es erlaubt, wenn ich dann irgendwann doch eine eigene Ergotherapiepraxis eröffnen möchte, diesen Bungalow so auszubauen, dass es den Anforderungen der Krankenkassen entspricht und diese zu nutzen, auch wenn es nur Gartenland und kein Bauland ist?
Antwort
Ohne eigene Praxisräume können Sie nur als Freie Mitarbeiterin für eine zugelassene Ergotherapiepraxis arbeiten. Da die tiergestützte Therapie aber mit Alpakas schlecht in den zugelassenen Räumlichkeiten statt finden kann, ist das eine Grauzone, an die sich die meisten Praxisinhaber nicht heran trauen, schließlich handelt es sich weder um einen Hausbesuch, noch um eine Therapie in den zugelassenen Räumen.
Wollen Sie nur Privatpatienten oder Selbstzahler mit ärztlicher Verordnung und keine gesetzlich Versicherten therapieren, ist das hingegen möglich. Ohne ärztliche Verordnungen benötigen Sie indes den Abschluss als Heilpraktiker.
Ohne die Zustimmung des Bauamtes dürfen Sie auf einem Grundstück keine Baumaßnahmen durchführen. Stellen Sie vorab einen Nutzungsänderungsantrag. Handelt es sich weiterhin um reine landwirtschaftliche Nutzfläche, ist Ihr Vorhaben an diesem Standort nicht möglich.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2014
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