Antwort
Die grundsätzliche Problematik der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei ASS wird unter Anderem auf diesen Seiten umfassend beschrieben: knospe-aba.com/cms/images/stories/pdf/Masterarbeit_Lotte_Schewe.pdf
ASS wird in Deutschland als eine Krankheit eingestuft, die nicht „heilbar“ ist. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) der (Zahn-) Ärztinnen und (Zahn-) Ärzte, Psychotherapeut/innen und der Krankenhäuser in Deutschland bestimmt anhand von Leitlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Leitlinien legen fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen erstattet werden. In der Auflistung der anerkannten Therapien ist für Menschen mit ASS keine Therapie indiziert, die von den Krankenkassen übernommen würde. Daher ist die gesetzliche Krankenversicherung bislang nicht verpflichtet, eine Therapie zu zahlen. Stattdessen wird die Finanzierung von autismusspezifischen Interventionen durch die Sozial- und Jugendämter realisiert. Lediglich die Behandlung der komorbiden Störungen kann eventuell über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Dennoch sehe ich folgende Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Möglichkeit 1: Individuelle Anfrage für jeden Krankheitsfall bei der zuständigen Krankenkasse mit entsprechender Argumentation und dem Beleg der Wissenschaftlichkeit (eine Studienlage ist ja vorhanden) der Intervention.
Möglichkeit 2: Ausbildung zur Ergotherapeutin oder Einstellung einer Ergotherapeutin mit entsprechender Qualifikation. Anders als in allen anderen Therapieberufen ist die Leistungsbeschreibung in diesem Beruf so frei, dass die Ergotherapie die genaue Therapiemethode selbst bestimmen kann.
Autismus fällt unter die Entwicklungsstörungen und wird ergotherapeutisch unter dem Indikationsschlüssel PS 1 behandelt, siehe www.heilmittelkatalog.de/files/hmk/ergo/ps1.htm
Zudem Leistungsbeschreibung der Ergotherapie Seite 19-23: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_rahmenempfehlungen/heilmittel_ergotherapie/20160314_RErgotherapie_Anlage_1_Unterschiftsfassung.pdf
Möglichkeit 3: Ausbildung und Approbation als Psychotherapeut oder Einstellung eines solchen, siehe: www.bptk.de
Unabhängig davon können Sie zeitgleich die Kostenübernahmeforderung nach dem SGB V und die Berufsausübung als BCaBA auf politischer Ebene weiter vorantreiben. Dazu eignet sich unter Anderem das Engagement bzw. die Beteiligung an einem Verband: aba-eltern.de
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2016
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