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Tanzstudio plus externes Fitnesstraining: Anmeldung?

Frage

Ich habe vor zwei Jahren ein kleines Studio für Fitness- und Tanzkurse eröffnet. Nun habe ich Anfragen von einer ortsansässigen Grundschule und einem Altenheim bekommen, dort vor Ort etwas anzubieten. Auch ein anderes Studio hat mich um Vertretung eines Kurses gebeten. Muss ich nun im Grunde als „Fitnesstrainer“ ein zweites Gewerbe anmelden? Oder lässt sich das mit dem Studio koppeln? Das Studio läuft im Nebenerwerb - aber ab nächstem Jahr nicht mehr als Kleinunternehmen.

Antwort

Ganz grundsätzlich ist die Ausübung des Gewerbes nicht unbedingt an die eigene Niederlassung gebunden. So etwas könnte eher bei einem Handwerksbetrieb unter gewissen Voraussetzungen der Fall sein.

Sie bieten derzeit eine Dienstleistung in eigenen Räumen an, so wie ich hier voraussetze. Die Dienstleistung „Instruktion“ zu „Tanz“ oder „Fitness im Sinne von SKI-Gymnastik oder Aerobik“ sollte ohne weiteres auch bei einem Kunden möglich sein. Dafür brauchen Sie keine weitere Gewerbeanmeldung. Allerdings würde ich bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass alle Vorschriften über Unfallschutz, Sicherheit usw. eingehalten am Ort der Veranstaltung werden. Einschlägige Informationen erhalten Sie sicher von Berufsverbänden. Mit einem einschlägigen Hochschulabschluss stellt sich ohnehin die Frage, ob Sie nicht eher als freiberuflicher Ausbilder tätig sein werden. Da mir aber hier nicht genug Informationen vorliegen, bitte ich Sie um Rücksprache beim Gewerbeamt der Gemeinde.

Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
4p-coaching.com gmbh
August 2019

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