Tagesstätte für Senioren mit Demenz eröffnen: Voraussetzungen?
Frage
Ich beabsichtige eine Tagesstätte für Senioren mit Demenz zu eröffnen mit Öffnungszeiten 8.00 - 15.30 Uhr ohne pflegerische Tätigkeiten - also reine Beschäftigung und Aufsicht mit Mittagsverpflegung. Ich bin Kauffrau im Gesundheitswesen und habe eine Weiterbildung als Betreuungsassistentin nach § 87b SGB XI. Des Weiteren möchte eine examinierte Altenpflegerin mit einsteigen. Uns interessiert, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um solch ein Unternehmen auszuführen. Welche Genehmigungen und Verträge müssen mit wem geschlossen werden?
Antwort
Sie schließen mit den Pflegekassen einen entsprechenden Vertrag. Eine Zulassung ohne pflegerische Betreuung ist in diesem Rahmen jedoch nach § 4 Absatz 3 nicht möglich. Sämtliche Voraussetzungen ersehen Sie hier: www.aok-gesundheitspartner.de
Ihre Möglichkeiten können Sie direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern der Pflegekasse im Rahmen der Zulassung in Sachsen-Anhalt erörtern, siehe:
www.aok-gesundheitspartner.de
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017
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