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Tagesstätte für Senioren mit Demenz eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beabsichtige eine Tagesstätte für Senioren mit Demenz zu eröffnen mit Öffnungszeiten 8.00 - 15.30 Uhr ohne pflegerische Tätigkeiten - also reine Beschäftigung und Aufsicht mit Mittagsverpflegung. Ich bin Kauffrau im Gesundheitswesen und habe eine Weiterbildung als Betreuungsassistentin nach § 87b SGB XI. Des Weiteren möchte eine examinierte Altenpflegerin mit einsteigen. Uns interessiert, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um solch ein Unternehmen auszuführen. Welche Genehmigungen und Verträge müssen mit wem geschlossen werden?

Antwort

Sie schließen mit den Pflegekassen einen entsprechenden Vertrag. Eine Zulassung ohne pflegerische Betreuung ist in diesem Rahmen jedoch nach § 4 Absatz 3 nicht möglich. Sämtliche Voraussetzungen ersehen Sie hier: www.aok-gesundheitspartner.de

Ihre Möglichkeiten können Sie direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern der Pflegekasse im Rahmen der Zulassung in Sachsen-Anhalt erörtern, siehe:
www.aok-gesundheitspartner.de

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017

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