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Spirituell-psychologische Beratung, Entspannungs-MP3-Dateien u.a. auf Webseite anbieten: Bezeichnung der Tätigkeit?

Frage

Ich bin in Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin (VT), arbeite 75% in der Psychiatrie, habe einen Hochschulabschluss und die Zulassung zum kleinen Heilpraktiker (ohne Spezifikation). Ohne eigene Praxisräume möchte ich auf einer Webseite verschiedene Inhalte anbieten (spirituell-psychologische Beratung, Blog, Verkauf von Entspannungs-MP3-Dateien, evtl. später Seminare/Workshops).

Eine Beratung als Diplom-Psychologin fällt aus (da auch nicht wissenschaftliche Inhalte) und als Heilpraktikerin wären Praxisräume erforderlich. Welche Form wähle ich hier? Eine "beratende Tätigkeit"? Wie ließe sich das mit dem evtl. Verkauf von bestimmten Artikeln (z.B. MP3-Dateien) vereinbaren? Kann ich spirituelle und wissenschaftlich-psychologische Themen auf einer Webseite kombinieren (oder ist eine klare Trennung erforderlich)? Kann ich als "freie Beraterin" in meiner Vita auf mein Diplom und meine fast abgeschlossene VT-Ausbildung hinweisen bzw. aufführen?

Antwort

Es ist richtig, dass Heilpraktiker/innen einer Praxispflicht unterliegen. Zudem haben Heilpraktiker/innen die Berufsordnung der Heilpraktiker sowie das Heilmittelwerbegesetz zu beachten. Heilpraktiker/innen unterliegen somit wesentlich strengeren Vorschriften als nicht in den Heilberufen Tätige.

Die spirituell-psychologische Beratung, Blog und der Verkauf von Entspannungs-MP3-Dateien wird nicht als zu den Heilberufen gehörig angesehen und entspricht nach allgemeiner Auffassung auch nicht dem klassischen Berufsbild der Heilpraktikerin/Diplom-Psychologin. Daher müssen Sie für diese Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden.

Gerne können Sie spirituelle und wissenschaftlich-psychologische Themen/Beratung auf einer Webseite kombinieren. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie dies nicht mit der Tätigkeit als Heilpraktikerin kombinieren.

Auch dürfen Sie auf der Webseite Ihren Lebenslauf veröffentlichen. Im Bereich Beratung empfehle ich Ihnen eine allgemeinere Begrifflichkeit zu verwenden, wie beispielsweise "Lebensberatung" o.ä.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2016

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