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Seniorenbegleitung: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte, eine angeschlossene Weiterbildung zur Demenzbegleiterin gemacht und arbeite seit 2012 teils ehrenamtlich, teils auf 450-Euro-Minijob als Seniorenbetreuerin in privaten Haushalten. Jetzt würde ich gerne ein Kleingewerbe (Seniorenbegleitung) anmelden. Wo kann ich nach Landesrecht anerkennen lassen, dass ich mit meinen o.g. Ausbildungen geeignet bin bzw. reicht die Ausbildung dafür oder muss ich noch den Alltagsbegleiter dafür machen?

Antwort

Das kommt darauf an, WER die Kosten für Ihre Tätigkeit übernehmen soll: a) Die Pflegekassen oder b) die Senioren bzw. der Verwandte selbst. Im letzteren Fall bedarf es keiner weiteren Aus- bzw. Weiterbildung.

Ansprechpartner für den Bereich Pflege der Krankenkassen:

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

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