Selbständige Arbeitsvermittlung: Zulassung?
Frage
Ich bin als Arbeitsvermittlerin angestellt und überlege, mich in dieser Richtung selbständig zu machen. Vermittlungsgutscheine kann man ohne Zertifizierung von der Agentur für Arbeit nicht abrechnen. Ist es aber möglich ohne Zertifizierung Vermittlungsgutscheine von Jobcentern abzurechnen?
Antwort
Auch für die Abrechnung der Vermittlungsgutscheine von Jobcentern müssen Sie als Träger zugelassen sein. Informationen zur Zulassung als Träger finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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November 2018
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