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Selbständige Alltagsbetreuerin: erste Schritte?

Frage

Ich bin gelernte Erzieherin, Bürokauffrau und Betreuungsassistentin (gem. §87b SGB XI). Derzeit habe ich einen Nebenverdienst bei einem Ehepaar, das ich 3 x pro Woche betreue mit Haushaltführung, Gartenarbeit und bekomme noch bis Ende Mai ALG I. Da mir das sehr viel Spaß macht, würde ich mich gerne als Alltagsbetreuer selbständig machen. Welche Möglichkeiten habe ich? Was muss ich beachten? Kann ich über die Pflegekasse abrechnen? Oder darf ich eine Privatrechnung stellen? Wozu raten Sie mir?

Antwort

Nur weil Sie das eine tun, müssen Sie das andere nicht lassen.
Verfügt der Bedürftige über keine Pflegestufe, können Sie Ihre Leistungen direkt mit diesem abrechnen.

Mit Pflegestufe verfügt der Pflegebedürftige über einen dazu verwendbaren Entlastungsbetrag, siehe: www.gesetze-im-internet.de
Bei § 45 SGB XI handelt es sich um Landesrecht. Unter www.aok-gesundheitspartner.de werden Sie die Ansprechpartner und die Vorgaben des Landesrechts (die in den jeweiligen Bundesländern differente Voraussetzungen für Anbieter solcher Leistungen enthalten) finden. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Ihre Leistungen von den Pflegekassen bis zu 125 Euro monatlich finanziert.

Damit Sie und Ihr Leistungsangebot für Interessenten möglichst leicht auffindbar sind und somit auch eine entsprechende Auslastung generiert werden kann, nehmen Sie zwecks Zusammenarbeit, Kooperation oder Weitervermittlung zu folgenden Stellen Kontakt auf:

  • Nachbarschaftshilfe
  • Seniorenservice oder Seniorenbüro Ihrer Gemeinde
  • Pflegestützpunkte (www.pflege-durch-angehoerige.de)
  • Karitative Organisationen und Institutionen
  • DRK
  • Wohlfahrtsverbände
  • Soziale Vereine
  • Pflegedienste (www.pflege-durch-angehoerige.de)
  • Auch Ihre zuständige Pflegekasse kann Ihnen sicherlich weiterhelfen
  • Die Agentur für Arbeit vermittelt ebenfalls Alltagsbegleiter

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2017

Tipps der Redaktion:

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