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Selbständig als Betreuungskraft: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite in Vollzeit und möchte mich nebenher selbständig machen als Betreuungskraft (Abschluss mit IHK-Zertifikat). Können Sie mir hierfür einige Tipps geben? Ist es richtig, dass die Kommunen hierfür auch einen Betrag bezahlen (ca. 44 Euro)?

Antwort

Ihre wichtigste Aktivität damit Ihre Selbständigkeit als Betreuungskraft auch in Anspruch genommen werden kann, ist eine Bekanntheit in Ihrem Einzugsgebiet, sowie die Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Leistung für den Betroffenen bzw. seiner Angehörigen.

Ersteres erreichen Sie durch Kooperationen mit Pflegediensten, eine Kontaktaufnahme mit den Pflegestützpunkten sowie Ihrer Gemeinde etc. und dem Eintrag in relevante Vermittlungsplattformen wie pflegix.de oder betreut.de und natürlich die Nutzung sämtlicher weiteren privaten Kontakte.

Zur Kostenerstattung Ihrer Leistungen erhalten Sie die relevanten Informationen hier:
https://www.pflege.de/leben-im-alter/dienstleistungen/alltagsbegleiter-betreuungsassistent/
https://www.pflege.de/altenpflege/stundenweise-seniorenbetreuung/

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

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