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Sachverständigenbüro gründen: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk der Handwerkskammer (Teilgebiete Gas- und Wasserinstallation) und möchte gerne für diese Tätigkeit ein Sachverständigenbüro gründen. Welche Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen müssen dabei beachtet werden? Können Sie mir bitte Informationsmaterial zukommen lassen?

Antwort

Sie brauchen keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen.

Klären Sie bitte mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater ab, ob Sie die Tätigkeit auch freiberuflich ausüben können. Dies erspart Ihnen die Gewerbesteuer und Beiträge zur IHK und bringt Ihnen Erleichterungen bei der Buchführung. Fall Sie freiberuflich tätig werden, melden Sie bitte kein Gewerbe an, sondern zeigen dem Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit an und lassen sich hierfür eine Steuernummer zuteilen. Lassen Sie sich bitte ebenfalls vom Finanzamt die Anmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung können Sie verwenden wie einen Gewerbeschein (z.B. wenn Sie eine Einkaufskarte für den Großhandel benötigen).

Falls Sie nicht freiberuflich tätig sein können, müssen Sie bei der Kommune ein Gewerbe anmelden. Bringen Sie hierzu Ihren Ausweis und ca. 30 Euro für die Anmeldegebühr mit.

Klären Sie bitte vor Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit, ob Sie Fördermittel beantragen können. Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld? Dann könnte der Gründungszuschuss für Sie in Frage kommen. Benötigen Sie Kredite für die Geschäftsausstattung und Betriebsmittel? Hier kann Ihnen die KfW Bankengruppe mit unterschiedlichen Programmen weiterhelfen. Mehr Infos hierzu unter www.kfw.de.
In der Förderdatenbank des BMWi können Sie recherchieren, welche Programme sonst noch möglich sein könnten: www.foerderdatenbank.de

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Juli 2016

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