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Reisevermittlung und Reisebüro-Unterstützung: freiberufliche Tätigkeiten?

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Frage

Ich beantrage im August einen Gründungszuschuss und mache mich hauptberuflich als Reisevermittlerin und temporäre Freelancerin für Reisebüro-Unterstützung selbständig. Gilt dieser zweite Geschäftszweig als Freiberuflichkeit? Oder muss ich ein neues Gewerbe anmelden bzw. kann ich die bestehende/vorhandene Gewerbesteuernummer nutzen?

Antwort

Die Tätigkeit als Reisevermittlerin, sowie die Tätigkeit als freie Mitarbeiterin für die Reisebüro-Unterstützung gelten als gewerbliche Tätigkeiten. Es ist durchaus denkbar, dass hierfür eine Erweiterung der bereits bestehenden gewerblichen Tätigkeit um den neuen Geschäftszweig ausreichend ist. Wenden Sie sich jedoch bitte für eine diesbezügliche Auskunft an das örtliche Gewerbeamt.

Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
Juli 2019

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