Antwort
Zunächst sollte man inhaltlich klar differenzieren zwischen Reisebüro i.S.v. Reisevermittler oder Reiseveranstalter.
Der Reisevermittler ist lediglich eine Art „Zwischenhändler“ zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden, d.h. das Reisebüro, online oder stationär, ist der Schnittpunkt zwischen Reisendem und Reiseveranstalter.
Der Reiseveranstalter ist selbst für die Reise der Gäste verantwortlich und organisiert/führt diese in den meisten Fällen selbst durch. Der Haftungsumfang ist daher natürlich beim Reiseveranstalter deutlich umfangreicher.
Aufgaben des Reisevermittlers
Zu allererst trägt er die Verantwortung für die wahrheitsgemäße Beratung der Kunden in folgenden Bereichen:
- Beförderungsbedingungen
- Zusammensetzung des Reisepreises
- Einreisebestimmungen
- Qualität der Unterkünfte
- Auswahl des Reiseziels und -veranstalters
- Ggf. Vermittlung / Onlinebuchung namens und im Auftrag des Kunden
Aufgaben des Reiseveranstalters
- Die Beschaffung von Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffspassagentickets
- Die Vermittlung von Gesellschafts- und Pauschalreisen
- Die Erteilung von Auskünften zu den jeweiligen Reiseleistungen
- Das Anbieten von ergänzenden Dienstleistungen, wie Reiseversicherungen oder VISA-Beschaffung
Sowohl die Gründung eines Reisebüros wie auch einer Reisevermittlung ist ein sog. überwachungspflichtiges Gewerbe. Das bedeutet man muss dem Ordnungsamt folgende Unterlagen vorlegen um die Zuverlässigkeit nachzuweisen:
Anschließend ist das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt offiziell anzumelden; die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
Sofern das Gewerbe in dem Zielland in Mittelamerika gegründet werden soll, müssten die dortigen Gesetze beachtet werden.
Bei der Wahl des Standortes / der Unternehmensgründung gilt es zu beachten, dass Existenzgründerinnen und Existenzgründern in Deutschland umfassende Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Voraussetzung der Wohnort UND der Ort der Investition (Standort des Unternehmens bzw. Ort in dem das Gewerbe angemeldet wird) sind in Deutschland. Die Fördermöglichkeiten reichen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen (Gründungszuschuss, Vorgründungscoaching) bis zu öffentlich geförderten Darlehen (z.B. ERP-Gründerkredit - StartGeld). Sofern es sich bei dem Gründungsvorhaben um ein innovatives Vorhaben handelt oder das Thema Digitalisierung (von bestimmten internen Verfahren und Abläufen) beinhaltet, sind auch dafür Zuschüsse denkbar.
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
November 2018
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