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Regale vermieten: Einschränkungen?

Frage

Ich plane in den nächsten Wochen mit einem Mietregal-Laden an den Start zu gehen. Nun frage ich mich, ob ich an Kleinunternehmer, die alkoholische Getränke (Bier brauen/ Gin herstellen/ Marmelade mit Weinbrand etc.) herstellen, auch vermieten kann oder brauche ich dafür eine spezielle Genehmigung. Eine Genehmigung für das Handeln von Kunsthandwerk ist schon vorhanden.

Antwort

Die Frage würde ich ganz konkret mit der örtlichen IHK bzw. deren Rechtsabteilung klären. Meiner Einschätzung nach treten Sie (als Vermieter des Mietregal-Ladens) gegenüber den Kunden, die in Ihrem Laden einkaufen, als Verkäufer auf. Damit müssen Sie die entsprechenden Genehmigungen nachweisen, dass Sie in Ihrem Laden Alkohol verkaufen dürfen. Informieren Sie sich bitte auch beim zuständigen Gewerbeamt und beachten Sie u.a. auch das Jugendschutzgesetz. Achten Sie darauf, dass die Hersteller ihrer Kennzeichnungspflicht nachgekommen sind und dass sie für ihre Produktion eine Genehmigung und/oder Gewerbeanmeldung nachweisen können.

Ihre bestehende Gewerbeanmeldung reicht in jedem Fall nicht aus, um den Mietregal-Laden zu betreiben. Hier reicht zunächst eine Ummeldung bzw. Erweiterung um die neue (zusätzliche) Geschäftstätigkeit. Mehr Informationen zu Anmeldungen, Recht und Verträgen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Juli 2019

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