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Pilates-Trainerin: erste Gründungsschritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Ausbildung zur Pilates-Trainerin gemacht und möchte nun nebenberuflich Einzelstunden/Gruppenstunden geben. Jetzt weiß ich offen gestanden nicht, ob ich hierfür in die Selbständigkeit gehen muss oder ein Kleinstunternehmen anmelden muss oder ....? Können Sie mir weiterhelfen bzw. mir einen Kontakt geben, an den ich mich wenden kann?

Antwort

Es ist notwendig, jede selbständige Tätigkeit anzumelden. Wir gehen davon aus, dass Sie als Pilates-Lehrerin eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Im Einkommensteuergesetz ist in § 18 geregelt, wer als Freiberufler zählt. Als freiberuflich zählt die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Die Entscheidung, ob es sich bei Ihnen um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, trifft Ihr zuständiges Finanzamt. Bei der Einstufung kann Ihnen aber auch das Institut für Freie Berufe (http://www.ifb.uni-erlangen.de/ (www)) behilflich sein.

Sollten Sie jedoch nicht als Freiberufler eingestuft werden, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort vornehmen.

Quelle:
Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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