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Pferde-Osteotherapeutin: freiberuflich oder gewerblich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Fortbildung als Pferde-Osteotherapeutin absolviert. Ich möchte dies nebenberuflich ausüben. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Ich habe bisher unterschiedliche Antworten bekommen - das Gewerbeamt meint ja, der Steuerberater meint, dass dies nicht nötig wäre.

Antwort

Für Sie als Pferde-Osteotherapeutin gilt in Bezug auf die Zuordnung zu Freien Berufen oder dem Gewerbe die Rechtslage, wie sie bei einer Tierheilpraktikerin gegeben ist: Der Beruf der Tierheilpraktikerin ist weder geschützt noch gibt es eine gesetzlich normierte Ausbildung. Die Ausübung des Berufs kann ohne Prüfung erfolgen, bedarf keiner Zulassung durch die Tierärztekammer oder ähnlicher Einrichtungen, unterliegt auch keiner behördlichen Aufsicht und ist kein Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, was nur für die Tätigkeit des Heilpraktikers in Betracht kommt. Wenn für den vergleichbaren Katalogberuf keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist, ist allein auf die vergleichbare Berufstätigkeit abzustellen (BFH 29.11.01, BStBl II 02, 149). Die Tätigkeit eines Tierheilpraktikers ist keine einem Heilpraktiker ähnliche Tätigkeit und demzufolge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG zu qualifizieren (FinMin Schleswig-Holstein 11.8.11, VI 302 - S 2246 - 223)

Sie müssen also zweifelsfrei ein Gewerbe anmelden. Bedenken Sie dabei, dass Sie schon sehr gut verdienen müssen, damit tatsächlich Gewerbesteuer fällig wird.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2014

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