Pferde-Osteotherapeutin: freiberuflich oder gewerblich?
Frage
Ich habe eine Fortbildung als Pferde-Osteotherapeutin absolviert. Ich möchte dies nebenberuflich ausüben. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Ich habe bisher unterschiedliche Antworten bekommen - das Gewerbeamt meint ja, der Steuerberater meint, dass dies nicht nötig wäre.
Antwort
Für Sie als Pferde-Osteotherapeutin gilt in Bezug auf die Zuordnung zu Freien Berufen oder dem Gewerbe die Rechtslage, wie sie bei einer Tierheilpraktikerin gegeben ist: Der Beruf der Tierheilpraktikerin ist weder geschützt noch gibt es eine gesetzlich normierte Ausbildung. Die Ausübung des Berufs kann ohne Prüfung erfolgen, bedarf keiner Zulassung durch die Tierärztekammer oder ähnlicher Einrichtungen, unterliegt auch keiner behördlichen Aufsicht und ist kein Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, was nur für die Tätigkeit des Heilpraktikers in Betracht kommt. Wenn für den vergleichbaren Katalogberuf keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben ist, ist allein auf die vergleichbare Berufstätigkeit abzustellen (BFH 29.11.01, BStBl II 02, 149). Die Tätigkeit eines Tierheilpraktikers ist keine einem Heilpraktiker ähnliche Tätigkeit und demzufolge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG zu qualifizieren (FinMin Schleswig-Holstein 11.8.11, VI 302 - S 2246 - 223)
Sie müssen also zweifelsfrei ein Gewerbe anmelden. Bedenken Sie dabei, dass Sie schon sehr gut verdienen müssen, damit tatsächlich Gewerbesteuer fällig wird.
Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2014
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