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Personenbeförderung für Schichtarbeiter: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Geschäftspartner und ich möchten ein Personalbeförderungsunternehmen neu gründen. Dabei handelt es sich um die Beförderung von Schichtarbeitern - wobei Abonnements den Umsatz generieren sollen. 1) Braucht man für solch eine Unternehmung eine Beförderungserlaubnis und wenn ja, wo kann man diese erhalten? Welche Voraussetzungen gibt es? 2) Wie ermitteln wir die Preise für die Abonnements? 3) Lohnt sich eine Vorstellung bei einem VC-Investor? Wenn ja, geben diese auch Gelder an Gründer ohne Eigenkapital heraus?

Antwort

Für Personenbeförderung benötigen Sie auf jeden Fall eine Erlaubnis - wenden Sie sich hierzu bitte an das Straßenverkehrsamt.

Den Preis für das Abonnement können Sie wie folgt ermitteln: Preis = (Betriebsausgaben + Ihre Entnahmen) x (1 + Gewinn%/100). Dies erfordert aber vor allem, dass Sie Ihre Betriebsausgaben und Entnahmen für Lebenshaltungskosten genau recherchieren und kalkulieren. Je nach Bundesland können Sie hierfür eine von dem jeweiligen Land geförderte Gründungsberatung in Anspruch nehmen.

Für Risikokapital benötigen Sie zudem einen Businessplan. Ob ein Investor anspringt, hängt weniger vom Eigenkapital sondern mehr von den zu erwartenden Gewinnen ab. Überlegen Sie, ob Risikokapital wirklich die günstigste Form der Finanzierung ist. Sowohl Sie als auch ihr Geschäftspartner können z.B. von der KfW Bankengruppe ein Gründungsdarlehen zu sehr günstigen Konditionen erhalten. Den ERP-Gründerkredit - StartGeld (max. 100.000 Euro/Person) wird zudem zu 80% rückverbürgt (www.kfw.de).

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
März 2016

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