Patiententransport als ergänzendes Angebot?
Frage
Wir betreiben eine Praxis und würden gern einen Patiententransport als Zusatzleistung anbieten. Dieser Patiententransport soll aber außerhalb des Kerngeschäftes laufen. Wir würden diesen gern auf eine schon bestehende GbR übertragen. Ist das möglich und wenn ja, was sind die weiteren Schritte? Auto und Fahrer mit Beförderungsschein sind vorhanden.
Antwort
Die Details und Voraussetzungen sind in der Krankentransport-Richtlinie zusammengefasst - siehe www.kbv.de.
Die Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen. Leider haben Sie Ihr Bundesland nicht benannt, so dass ich Ihnen beispielhaft die Informationen des vdek-Landesverbandes NRW übermittle, den Sie die Voraussetzungen als auch die Ansprechpartner im Zulassungsverfahren entnehmen können: www.vdek.com
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016
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