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Patiententransport als ergänzendes Angebot?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir betreiben eine Praxis und würden gern einen Patiententransport als Zusatzleistung anbieten. Dieser Patiententransport soll aber außerhalb des Kerngeschäftes laufen. Wir würden diesen gern auf eine schon bestehende GbR übertragen. Ist das möglich und wenn ja, was sind die weiteren Schritte? Auto und Fahrer mit Beförderungsschein sind vorhanden.

Antwort

Die Details und Voraussetzungen sind in der Krankentransport-Richtlinie zusammengefasst - siehe www.kbv.de.

Die Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen. Leider haben Sie Ihr Bundesland nicht benannt, so dass ich Ihnen beispielhaft die Informationen des vdek-Landesverbandes NRW übermittle, den Sie die Voraussetzungen als auch die Ansprechpartner im Zulassungsverfahren entnehmen können: www.vdek.com

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016

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