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Paartherapie anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Darf ich als Dipl. Sozialpädagogin (mit entsprechender Zusatzqualifikation) auch Paartherapie anbieten? Mir geht es um den Terminus "Therapie", den ich meines Wissens nicht ohne weiteres nutzen darf (allerdings weiß ich nicht, ob das auch speziell für Paartherapie gibt, da eine solche nicht KV erstattungsfähig ist).

Antwort

Der Begriff Paartherapie ist entgegen Ihrer Annahme nicht geschützt, eben so wenig wie der Begriff Therapie.

Sie können daher Paartherapie auch als Sozialpädagogin anbieten. Achten Sie bei der Zusatzqualifikation nur darauf, wie Sie diese laut Anbieter nach außen kommunizieren dürfen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2018

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