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Mobiles Kosmetikstudio: Anmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe schon mein Gewerbe angemeldet, aber das Studio ist noch nicht fertig (Kosmetik, Wellness, Massage). Darf ich so lange auch Hausbesuche tätigen (natürlich nach der Corona-Krise!)? Bei der Gewerbeanmeldung hatte man gefragt „mobil" oder „im Studio". Da habe noch nicht gedacht, dass es so lange dauert mit der Baufreigabe. Muss ich das Gewerbe ummelden? Zurzeit ist es bei der Gemeinde schwierig, etwas zu erledigen.

Antwort

Sie müssen Ihr Gewerbe um den mobilen Service erweitern. Viele Gewerbeämter bieten die Gewerbeanmeldung bzw. die Meldung zur Gewerbeerweiterung auch online an. Ansonsten können Sie dort auch anrufen und fragen, ob eine Erweiterungsmeldung auch per E-Mail möglich ist.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt.

Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Stand:
April 2020

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