Antwort
Die Berufsbezeichnung „Mediator“ ist rechtlich nicht geschützt. Sie können diese Bezeichnung ohne besondere Voraussetzungen führen. Wie so oft sind jedoch Ausnahmen zu beachten: Bei Rechtsanwälten darf sich nach § 7a der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) als (Anwalt-)Mediator nur bezeichnen, „wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht“. Für Steuerberater gilt: Wird ein Steuerberater als Mediator tätig, so unterliegt er den Regeln seines Berufsrechts.
Wenn keine berufsrechtlichen Regelungen vorliegen, so kann ein freier Beruf vorliegen, wenn die Mediation dem Berufsbild zuzuordnen ist. Bei psychosozialer Mediation etwa ist davon auszugehen, dass die Ähnlichkeit mit dem freien Beruf Psychologin/Psychologe gegeben ist, da dieser Bereich der Mediation - etwa Familienmediation - zum Berufsbild der Psychologen gehört. Voraussetzung wäre allerdings eine entsprechende (Fach-)Hochschulausbildung.
Grundsätzlich ist der Beruf des Mediators also nur sehr bedingt freiberuflich im einkommensteuerrechtlichen Sinn. Wird die Mediation aber im Rahmen eines Katalogberufes oder eines ähnlichen Berufes (siehe oben) ausgeübt, so ist eine einkommensteuerliche Zuordnung zu den Freien Berufen möglich.
Geschützt ist die Bezeichnung des „Zertifizierten Mediators“. Als „zertifizierte Mediatoren“ dürfen sich nach dem MediationsG nur Personen bezeichnen, die eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen haben. Hinzu kommt eine spezifische Fortbildungspflicht.
Personen, die nicht im Rahmen der genannten Regelungen als Mediator tätig wird, sollten den Eindruck vermeiden, als Mediator in Rechts- oder Steuerangelegenheiten tätig zu sein. Dies gilt vor allem für Ihre Berufsbezeichnung. Wer etwa Personen bei Schwierigkeiten mit Behörden Unterstützung leistet, kann dies unbedenklich tun wie in Form des von Ihnen genannten Migrationsmediators. Allerdings muss er dann davon ausgehen, nicht als freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu gelten. Einer Gewerbeanmeldung steht damit aber nichts im Wege. Neben dem zertifizierten Mediator wären Sie dann (zunächst) ein einfacher Mediator, tätig wohl in der Rechtsform eines Einzelunternehmers. Nähere Informationen zu dieser Rechtsform finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Einzelunternehmen/inhalt.html
Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Behoerden/Gewerbeamt/inhalt.html
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
März 2018
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