Mediale Beraterin: freiberuflich oder gewerblich?
Frage
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Medialen Beraterin abgeschlossen und möchte in dem Bereich sehr gerne nebenberuflich tätig sein. Sprich: Menschen in allen Lebenslagen beraten und zudem Meditationen durchführen. Dem Finanzamt habe ich das bereits gemeldet und ich habe bereits eine neue Steuernummer erhalten. Doch niemand ist sich sicher, ob ich das freiberuflich machen kann oder ob ich hier ein Gewerbe anmelden muss. Können Sie mir da helfen?
Antwort
Sie üben weder einen Heilberuf aus noch einen jener Berufe, die durch Gesetz, Rechtsprechung oder Verfügung der Finanzverwaltung als Freie Berufe ausgewiesen sind. Auch ist Ihr Berufsbild nicht dem der Psychologin ähnlich, da eine entsprechende Ausbildung fehlt und die Tätigkeiten nicht übereinstimmen. Sie sind auch nicht unterrichtend oder erzieherisch tätig im Sinne der hier gegebenen Anforderungen. Unterricht muss einen Lehrplan beinhalten und erzieherische Tätigkeit kann in diesem Verständnis nur mit Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Und schließlich ist auch keine beratende Tätigkeit im steuerlichen Verständnis gegeben, da diese im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten betriebswirtschaftlich ausgerichtet sein müsste. Sie sollten also ein Gewerbe anmelden.
Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Diplom-Betriebswirt (FH)
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2015
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr