Frage
Ich bin Dipl. Sozialpädagogin und Kunsttherapeutin (Achtung: zweijährige Ausbildung und kein Studium). Ich habe erfahren, dass ich mich ohne den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht als Kunsttherapeutin bezeichnen darf bzw. darf ich keine Kunsttherapie in Rechnung stellen. Darum habe ich überlegt, meine Tätigkeit anderes zu nennen. Meine Frage: Kann ich dies als Gewerbe laufen lassen oder ist dies automatisch eine freiberufliche Tätigkeit? Ich biete nämlich noch andere Leistungen an, die schon als Gewerbe laufen und ich würde gerne die kunsttherapeutische Arbeit ebenfalls als Gewerbe anmelden, um nicht trennen zu müssen.