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Künstlermanager: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich bin freiberufliche Kinderbuchautorin. Nun überlege ich, meinen Sohn als Sänger zu managen - als „Artist Manager“. Wie sieht es in diesem Fall aus? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder wie läuft das?

Antwort

Als Künstlermanager üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus und müssen daher ein Gewerbe anmelden.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2018

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