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Kosmetische Behandlungen anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin examinierte Gesundheits-/Krankenpflegerin und möchte mich im kosmetischen Bereich selbständig machen. Um verschiedene Leistungen anbieten zu können, sind Schulungen nötig. Leider habe ich nach langem Suchen nicht herausfinden können, ob ich als Krankenschwester mit medizinischem Hintergrundwissen überhaupt Behandlungen anbieten bzw. durchführen darf. Es geht mir explizit um Behandlungen wie Micro-Needling und Micro-Dermabrasion. Muss man dann noch eine zusätzliche Ausbildung zur Kosmetikerin oder Fachkosmetikerin machen?

Antwort

Für beide benannte Behandlungsmethoden ist die Ausbildung zur Kosmetikerin erforderlich.

Sie haben durch Ihre Erstausbildung die Möglichkeit zur Umschulung, die 24 Monate statt 36 Monate umfasst.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2017

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