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Kosmetikerin: kassenärztliche Zulassung?

Frage

Kann ich als Kosmetikerin mit Schwerpunkt Dauerhaarentfernung und Hautbehandlungen mit einem Laser eine kassenärztliche Zulassung beantragen?

Antwort

Ohne Ärztin zu sein, ist die Beantragung einer Kassenärztlichen Zulassung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Auftrage eines Arztes tätig zu werden. Diese Leistungen sind unter bestimmten Umständen umsatzsteuerfrei, siehe: www.iww.de

Private Krankenkassen erstatten beispielsweise bei Akne über solch eine Kooperation ihren Versicherten die gesamten Behandlungskosten. Gesetzlich Versicherte indes erhalten lediglich die Medikamente und die ärztlichen Behandlungskosten. Die kosmetische Behandlung ist dann auf Selbstzahlerbasis zu tragen, durch die Kooperation mit dem Arzt jedoch umsatzsteuerfrei, siehe oben.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016

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