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Kinesiologin: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich bin gelernte Pharmazeutisch Technische Assistentin und absolviere derzeit eine Ausbildung zur Professionellen Systemischen Kinesiologin LGEZ mit 523 Kursstunden. Meine derzeitige "offizielle" Bezeichnung ist begleitende Kinesiologin und ich möchte mich bereits jetzt damit selbständig machen. Aber keiner kann mir fundiert Auskunft darüber geben, ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerbetreibend im Sinne des Finanzamtes zu sehen ist. Vielleicht ist der Status auch davon abhängig, ob ich noch in Ausbildung oder schon fertig bin? Können Sie mir bitte die Frage beantworten?

Antwort

Als Kinesiologin sind Sie nach Gesetzeslage und Rechtsprechung steuerlich nicht den Freien Berufen zugeordnet. Dies erklärt sich vor allem aus dem Fehlen folgender Merkmale: es liegt keine staatliche Prüfung vor in Verbindung mit staatlich anerkannter Ausbildung. Darüber hinaus gibt es keine staatlichen Regelungen für Berufszugang und Berufsausübung und es fehlt eine Aufsichtsbehörde. Anders würde aus aussehen, wenn Sie Heilpraktikerin wären mit einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis: Hier wäre Kinesiologie diesem Berufsbild zugeordnet und die Tätigkeit als Heilpraktikerin steuerlich freiberuflich.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juli 2014

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