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Kampfsportschule: räumliche Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Gibt es für eine Kampfsportschule bestimmte räumliche Voraussetzungen (z.B. Sprinkleranlage)? Wo bekomme ich noch weitere Informationen?

Antwort

Klären Sie bitte mit dem zuständigen Bauordnungsamt ab, ob Sie für die Räumlichkeiten, in denen Sie die Kampfsportschule einrichten wollen, eine Nutzungsänderung beantragen müssen oder ob eine Nutzungsgenehmigung bereits vorliegt. Falls die Räume nicht Ihr Eigentum sind, benötigen Sie hierfür eine Vollmacht des Eigentümers.

Klären Sie bitte weiterhin mit dem Bauordnungsamt ab, welche Auflagen in Bezug auf Brandschutz, Parkplätze, Hygiene usw. Sie erfüllen müssen. Sie können mit dieser Aufgabe auch einen Architekten beauftragen.

Schließen Sie ggf. erst dann einen Mietvertrag ab, wenn klar ist, dass Sie die Kampfschule auch in den von Ihnen vorgesehenen Räumen betreiben können.

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
August 2016

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