Kältetherapie: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Ich bin in der Vorgründungsphase für ein Franchise-Modell in der Branche Gesundheit/Wellness/Fitness (Kältetherapie/Kältekammer). Es ist meine Erstgründung - vorher war ich zehn Jahre als Angestellte tätig - vorher Studium und Promotion in BWL. Wird in meinem Fall die Gründung mit der Kältekammer als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende eingestuft? Ich gebe bereits Stunden als Yoga-Lehrerin und Massage-Therapeutin - das ist aber keine relevante Einnahmequelle. Ich beginne jetzt zudem die Ausbildung zum (großen) Heilpraktiker, um mein Wissen in diesem Feld grundsätzlich zu fundieren. Die Kältekammer ist für mich ein erster Baustein im Gesamtbild. Perspektivisch möchte ich ein ganzheitliches Zentrum für Gesundheit aufbauen, in dem ich alle Aspekte vereinen kann.
Antwort
In Hinblick auf die Einstufung gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist zu prüfen, inwieweit es sich bei dem Angebot einer Kältekammer um freiberufliche Einnahmen handeln könnte. Diese Einnahmen sind weder den Katalogberufen zugehörig, noch handelt es sich um Einnahmen aus den sogenannten Tätigkeitsberufen (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), weshalb davon auszugehen ist, dass es sich um gewerbliche Einnahmen handelt. Beachten Sie bitte außerdem, dass es sich bei einem Franchise-Modell, zwangsläufig um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
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Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
August 2019
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