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Japanisches Heilpraktikerzertifikat: Anerkennung in Deutschland?

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Frage

Muss ein ausländisches Abschlussszertifikat in Deutschland anerkannt bzw. bestätigt werden, um als Freiberufler tätig zu werden? Das Zertifikat als Heilpraktikerin wurde in Japan erworben. Muss man dieses Zertifikat irgendwie in Deutschland bestätigen lassen? Muss man hier eine neue Prüfung ablegen?

Antwort

Für den Beruf Heilpraktiker können Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben können.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen (Klicken Sie unten auf "weiter" und geben Sie den Ort ein, an dem Sie zu arbeiten wünschen):
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/profile/510 (www)

Quelle:
Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2014

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