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Immobilienverwaltung/-vermaklerung und -renovierung: Ausbildungsnachweis?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Die von mir in Planung stehende GmbH wird mit Immobilienverwaltung/-vermaklerung und -renovierung zu tun haben. Brauche ich die Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO und noch eine andere? Zum Beispiel für das Renovieren / neue Wohnfläche schaffen / neue Wohnung schaffen?

Antwort

Aktuell benötigen Sie für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34c keinen Ausbildungsnachweis. Allerdings gehen einschlägige Institutionen wie beispielsweise der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft mit großer Sicherheit davon aus, dass voraussichtlich ab 2017 ein Sachkundenachweis (Prüfung bei der IHK) zu erbringen ist, ohne den die Erlaubnis nach §34c wieder aberkannt werden kann. Ausgenommen sind laut aktuellem Gesetzesentwurf nur Makler, die einen langjährigen Tätigkeitsnachweis erbringen können. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Kursmöglichkeiten, die zur Prüfungsvorbereitung ggf. sinnvoll sind.

Ich würde Ihnen empfehlen bei Ihrer örtlichen IHK einen Termin zu vereinbaren und alle Voraussetzungen mit einem dortigen Berater zu besprechen. Mit großer Wahrscheinlichkeit bietet auch die für Sie zuständige IHK einen entsprechenden Kurs an. Zudem können Sie dort klären, welche weiteren Voraussetzungen Sie ggf. erfüllen müssen, z.B. für Ihre Renovierungstätigkeit. Hier kann ich Ihnen basierend auf Ihrem Schreiben leider keine weitere Auskunft geben, da die rechtlichen Rahmenbedingungen u.a. davon abhängen, wie Ihr Geschäftsmodell im Detail aussieht, d.h. ob Sie selbst renovieren, Mitarbeiter beschäftigen oder gar ganze Immobilienprojekte mit einer Baufirma umsetzen.

Wie immer kann ich nur dazu raten, einen detaillierten Businessplan auszuarbeiten, in dem auch die Wechselwirkungen einzelner Unternehmensbausteine berücksichtigt werden. Beispielsweise wird eine Zusammenarbeit mit Fremdfirmen eine andere Finanzierungsstruktur und andere Umsätze zur Folge haben wie eine eigenständige Umsetzung. Bitte schätzen Sie auch die Anzahl der vermittelten Immobilien realistisch ein und berücksichtigen Sie mögliche Durststrecken und Engpässe in der Anfangszeit. Ein Fachberater der IHK kann Sie falls gewünscht auch bei der Erstellung des Business-Plans unterstützen und Ihnen potentielle Fördermöglichkeiten für Ihre Gründung aufzeigen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine gute Zeit mit Ihrem Unternehmen!

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Oktober 2016

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