Navigation

Immobilien-Berater: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte gerne als freiberuflicher Immobilien-Berater arbeiten. Ich möchte nichts verkaufen oder vermieten, sondern nur eine beratende Tätigkeit ausüben. Benötige ich dafür eine bestimmte Ausbildung oder eine Zulassung? Worauf müsste und sollte ich gesetzlich achten? Ich will die Immobilienkäufer beim Haus- und Wohnungskauf beraten, das Haus begutachten (Mängel auflisten, Empfehlungen abgeben) und die Käufer bis zum Notartermin unterstützen. Wenn gewünscht noch Unterstützung bei der Finanzierung und Angebotsvergleiche geben. Muss ich auch beim Honorar etwas beachten oder könnte ich dies nach der Marktlage gestalten?

Antwort

Auch Immobilienmakler verkaufen nicht, sie vermitteln und erhalten dafür Provision. Grundsätzlich können Sie in Immobilienbranche selbstständig tätig werden, ohne über besondere Qualifikationen zu verfügen. Für eine Tätigkeit als Immobilienmakler benötigen Sie zur Ausübung des Gewerbes eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Erfasst sind hier "Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer". Für diese Erlaubnis fallen Gebühren an.

Nach § 34 c GewO müssen Sie einen Antrag beim Ordnungsamt stellen mit folgenden Inhalten:

  • ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis; Antragstellung beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antragstellung bei dem zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Bescheinigung, dass keine Eintragung in der Schuldnerliste vorliegt (Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht)
  • Bescheinigung, dass kein Konkursverfahren vorliegt bzw. anhängig ist (zu beantragen beim Amtsgericht)


Darüber hinaus sind zur Einhaltung der Makler- und Bauträgerverordnung sowie dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung verpflichtet. Zu beachten wäre auch das Gesetz über das Kreditwesen.

Für die Finanzierungsberatung ist es zunächst wichtig für Sie, die Abgrenzung der Erlaubnispflichten nach der GewO und dem KWG (Kreditwesengesetz) nachzuvollziehen. Erst dann können Sie selbst bestimmen, nach welchen rechtlichen Vorgaben Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Eine allgemeine Einführung in die Thematik finden Sie unter dem Stichwort "Anlageberater und Anlagenvermittler: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen":
www.konstanz.ihk.de (www)

Darüber hinaus verweise ich auf folgende Quellen:

  • Gemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum neuen Tatbestand der Anlageberatung:
    www.frankfurt-main.ihk.de (www)
  • Merkblatt über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG www.bafin.de (www)
  • Merkblatt - Hinweise für Registergerichte zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungs -, E-Geldgeschäften und Zahlungsdiensten: www.bafin.de/registergerichte (www)


Mit diesen Informationen dürften Sie auf dem Weg als Berater für Immobilienfinanzierung keine Probleme bekommen.

-----

Kommen wir zur gutachterlichen Tätigkeit. Grundsätzlich sind für Sie folgende Kategorien des Sachverständigenwesens relevant:

  • Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024
  • staatlich anerkannte Sachverständige
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung - zuständig: Ihre IHK)
  • Medizinische Sachverständige
  • verbandsanerkannte Sachverständige
  • freie Sachverständige
  • medizinische und zahnmedizinische Sachverständige, nur mit Approbation!


Zu Zertifizierungen und Bestellungen siehe Institut für Sachverständigenwesen unter
www.ifsforum.de/bestellungsvoraussetzungen (www).

Sie sehen also, es gibt verschiedene Formen des Gutachter- und Sachverständigenwesens. Im Grunde kann sich also jede Person als Sachverständiger bezeichnen, die sich dazu berufen fühlt, außer staatlich anerkannte und öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige.

Beachten Sie bei gutachterlicher Tätigkeit bitte unbedingt das Haftungsrisiko!

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben