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Hundetrainerin: freiberuflich oder gewerblich?

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Frage

Ich möchte mich als Hundetrainerin selbständig machen - es wird ein mobiler Service werden. Ist es eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe? Wenn Gewerbe - welche Gewerbeart muss ich wählen? Und was für einen Unterschied macht es bei der Anmeldung und im Bezug auf das Finanzamt?

Antwort

Grundsätzlich ist eine unterrichtende Tätigkeit nur dann steuerlich freiberuflich, wenn Menschen unterrichtet werden (auch hier gibt es noch bestimmte Voraussetzungen). Sie sollten also ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Diese Erlaubnispflicht im Rahmen der Gewerbeanmeldung ist begründet in § 11 des Tierschutzgesetzes. Ordnungs- und Veterinärämter als zuständige Behörden prüfen das Vorliegen erforderlicher Qualifikationen bei Betreibern bzw. Trainern der Hundeschulen (siehe auch Bundesfinanzhof BFH, Urteil vom 09.05.2017 - Aktenzeichen VIII R 11/15).

Bezüglich Ihrer Anmeldung beim Finanzamt macht das keinen Unterschied, abgesehen von der abweichenden Zuordnung dieser Einkunftsart nicht zu Einkünften aus selbstständiger (= freiberuflicher), sondern aus gewerblicher Tätigkeit. Die im Gegensatz zu Freien Berufen bestehende prinzipielle Gewerbesteuerpflicht führt erst dann zu Zahlungen Ihrerseits, wenn Ihre Einkünfte relativ hoch sind. Die Grenze hierfür ergibt sich aus persönlichen und örtlichen Gegebenheiten (Hebesätze) und kann deshalb nicht allgemein angegeben werden.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Mai 2022

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