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Hundetrainerin: Anmeldung? Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich überlege mich als Hundetrainerin selbständig zu machen. Es gibt ja keine Kammer o.ä. - wo müsste ich die Selbständigkeit anmelden? Da ist nicht arbeitslos bin, kann die Agentur für Arbeit nicht helfen. Gibt es andere öffentliche Beratungsstellen und/oder Förderungen? Was muss ich außer einer Krankenversicherung noch an Versicherungen abschließen? In welcher Form muss ich das Finanzamt informieren?

Antwort

Es ist notwendig, jede selbständige Tätigkeit anzumelden. Eine Gewerbeanmeldung lassen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt vornehmen. Denn nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Das Finanzamt wird in der Regel durch das Gewerbeamt informiert. Evtl. ist aber der Beruf einer Hundetrainerin eine freiberufliche Tätigkeit. Dann erfolgt die Anmeldung der Selbständigkeit über das Finanzamt.

Was die finanzielle Förderung einer Existenzgründung angeht, können Sie sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Die Frage nach den Versicherungen können wir leider nicht beantworten, da dies branchenabhängig ist. Zur Frage der Beratung möchte ich Ihnen empfehlen, sich an die örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu wenden. In der Regel bieten sie Gründerseminare an, wo Sie sicher die Frage nach den notwendigen Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Berufsgenossenschaft) stellen können.

Quelle:
Birgit Schmidt
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

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