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Hundephysiotherapie: Räume im eigenen Wohnhaus nutzen?

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Frage

Ich plane mich mit einer eigenen Praxis für Hundephysiotherapie selbständig zu machen. Die Praxis soll in einem Raum im Keller meines eigenen Wohnhauses sein bzw. ist auch direkt über eine Außentür erreichbar. Allerdings ist dieser Raum noch als Garage in den Bauplänen des Hauses gekennzeichnet, wird nach einem Umbau vor einigen Jahren aber als Wohnraum genutzt. Muss ich einen Antrag beim Bauamt stellen? Welche Dinge müssen ggf. noch beachtet werden? Gibt es bestimmt Auflagen, die der Raum erfüllen muss?

Antwort

Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum impliziert stets die Antragsstellung beim Bauamt als Nutzungsänderung.

Melden Sie sich zudem bei Ihrem Veterinäramt, da in einigen Bundesländern ein Sachkundenachweis über freiverkäufliche Arzneimittel gefordert wird.

Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, ist es wichtig seine Qualifikation nach außen zu tragen, da auch jemand, der einen Wochenendekurs besucht hat, sich Tierphysiotherapeut nennen darf.

Schließen Sie zudem unbedingt eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung ab.

Quelle:
Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2014

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