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Hundepension in Ferien- bzw. Wochenendgebiet eröffnen?

Frage

Ich würde gerne eine Hundepension eröffnen. Die räumlichen Voraussetzungen sind optimal: Außenlage zwischen zwei Gemeinden, 3.000 qm eingezäuntes Grundstück, Zwingeranlage, diverse Unterkünfte im Außengelände, 180 qm Wohnbereich. Wir haben lediglich zwei Nachbarn in Hörweite, die nichts dagegen hätten, wenn ich hier Hunde betreue. Unsere Häuser liegen in einem Ferien- bzw. Wochenendgebiet. In einem solchen Gebiet darf kein Gewerbe angemeldet werden. Welche Möglichkeiten habe ich doch noch Hunde zu betreuen? Also in irgendeiner Weise ggf. nur eine Freiberuflichkeit (zusätzliche Trainertätigkeit) ausüben?

Antwort

Wenn der aktuelle Flächennutzungsplan keine gewerbliche Nutzung erlaubt, dann macht es keinen Unterschied, ob gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit. Sowohl als Gewerbetreibender als auch als Freiberufler ist man verpflichtet, eine postzustellbare Adresse als Geschäftsadresse anzugeben und das wiederum ist nicht gestattet, da der Flächennutzungsplan keinerlei gewerbliche Nutzung zulässt.

Man kann allerdings bei der Gemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplanes beantragen; wenn keine Einwände dagegen erhoben werden, kann das bis zu sechs Monate dauern - allerdings sollte man vorher prüfen, ob die freien Flächen für den privaten Wohnungsbau vorgesehen sind, dann wird ein Antrag auf Änderung der Flächennutzung sicherlich nicht genehmigt werden.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
April 2018

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