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Heilpraktikerin: Massage im Wellnessbereich gewerblich anmelden?

Frage

Ich bin Heilpraktikerin und miete in einem Praxis- und Seminarzentrum einen Raum. Dort bin ich niedergelassen als Heilpraktikerin. Ich behandle ausschließlich mit der therapeutischen Thaiyogamassage und habe für diese Tätigkeit ein Konto. Nun möchte ich auch gewerblich arbeiten mit der Thaiyogamassage im Wellnessbereich. Also brauche ich dafür einen Gewerbeschein. Es gibt mehrere andere Locations, wo ich als Masseurin selbständig arbeiten könnte. Kann ich das machen? Was muss ich beachten? Sollte ich ein neues Konto für das Gewerbe haben?

Antwort

Melden Sie ein Gewerbe für den Wellnessbereich an und trennen Sie die Buchhaltungen für beide Bereiche strikt voneinander - dies umfasst somit nicht nur die Trennung der Bankkonten.

Eine räumliche Trennung bietet einen weiteren Schutz vor „Infektion“ des freiberuflichen Teiles mit dem gewerblichen Teil. Letzteres ist aber nicht zwingend erforderlich, sondern kann auch im Rahmen der strikten Buchhaltungstrennung erfolgen, die sich dann unter Umständen eben ein bisschen aufwändiger gestaltet.

Ihr Vorhaben ist damit unter Beachtung dieser Prämissen möglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2019

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