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Heilpraktiker: Laser Haarentfernungen durchführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Dürfen Heilpraktiker mit Laser Haarentfernungen durchführen? Ich habe im Archiv eine Antwort von 2017 gefunden und bin mir nicht sicher, wie es heute bzw. zukünftig aussieht.

Antwort

Die Informationen aus dem archivierten Artikel von 2017 sind weiterhin aktuell.

Artikel 4 § 5 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts von 2018 sieht indes folgende Änderung vor:
„Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls ‚Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde‘ und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls ‚optische Strahlung‘ erworben.“
Siehe Bundesgesetzblatt, Artikel 4 § 5 auf Seite 155; Anlage 3 auf Seite 161-162.

Demnach dürfen Sie bis zum 31.12.2021 ohne weiteren Fachkundenachweis Haarentfernungen mittels Laser durchführen. Danach ist der Nachweis zur Teilnahme an o.g. Modulen erforderlich.

Bis dato wurde nicht veröffentlicht, welche Institutionen entsprechende Fortbildungen anbieten. Für weitere Informationen, wenden Sie sich unmittelbar an das Bundesamt für Strahlenschutz.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2019

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