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Heilpflanzenwanderungen und Verkostung anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gerne wissen, was ich beachten muss, wenn ich Heilpflanzenwanderungen mit Teilnehmenden durchführen möchte. Ich möchte Heilpflanzenwanderungen anbieten auf öffentlichen Flächen. Zu Hause bei mir würde ich den Teilnehmenden gerne ein Frühstück servieren, mit von mir eigens gepflückt und hergestellten Köstlichkeiten. Nur weiß ich nicht, was ich dafür beachten muss. Können Sie mir helfen?

Antwort

Solange Sie in dem Zusammenhang keine Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen vornehmen (siehe Heilpraktikergesetz), ist die Tätigkeit lediglich bei Ihrer Gemeinde in der die Selbstständigkeit ausgeführt werden soll, sowie dem Finanzamt gegenüber anzumelden.

Da Sie Lebensmittel verarbeiten wollen, beachten Sie Lebensmittelhygiene und das Infektionsschutzgesetz. Hierzu müssen auch Sie an entsprechenden Schulungen teilnehmen. Die Regelungen sind bundesweit gültig. Eine gute Übersicht dazu, hat eine der Industrie- und Handelskammern zusammengestellt.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

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